Fernsehanwaltswoche vom 26.11.2014 u.a. zu Auktionsabbruch bei eBay & Instandsetzung nach Wohnungsbrand

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Fernsehanwaltswoche vom 26.11.2014: ++ Arbeitsverträge: weniger Befristungen, weniger Zeitarbeit ++ eBay: Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch der Auktion
++ Wohnungsbrand: Auch wenn der Mieter einen Wohnungsbrand fahrlässig selbst verursacht, kann er vom Vermieter Instandsetzung verlangen und bis dahin die Miete mindern ++ Urteil der Woche: Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht

Heute unter anderem mit folgenden Themen:

Firmen reduzieren Zeitarbeit und befristete Jobs zugunsten unbefristeter Verträge

Presseberichten zufolge greifen weniger Firmen als bisher auf Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zurück. Was sollten Arbeitnehmer beachten, denen trotzdem noch solche Verträge angeboten werden? Was ist bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge zu beachten?

eBay: Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch der Auktion

Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz einen Verkäufer bei eBay zu Schadensersatz verurteilt. Dieser hatte ein Auto angeboten und nach Abgabe eines Gebots die Auktion abgebrochen und das Auto anderweitig veräußert. Ein Bieter hatte ihn deswegen auf Schadensersatz verklagt und war in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Fazit: Nicht nur Spaßbieter leben gefährlich, auch der Abbruch von Auktionen ist ein riskantes Unterfangen.

Wohnungsbrand: Auch wenn der Mieter einen Wohnungsbrand fahrlässig selbst verursacht, kann er unter Umständen wegen der Schäden die Miete mindern

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Vermieter auch dann zur Instandsetzung verpflichtet ist, wenn der Mieter (bzw. in diesem Fall dessen minderjährige Tochter) die Schäden durch einen Wohnungsbrand selbst verursacht hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter die Kosten für eine Gebäudeversicherung im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt hat. Dies dürfte der Regelfall sein. Fazit: Wenn der Mieter die Kosten der Versicherung über die Betriebskostenabrechnung letztlich selbst bezahlt, muss der Vermieter diese auch in Anspruch nehmen. Der Mieter kann Instandsetzung verlangen und bis dahin die Miete mindern. Der Vermieter hatte sich geweigert, die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, da dadurch die Prämien in den Folgejahren steigen würden. Nicht ganz schlau vom Vermieter, da auch diese erhöhten Prämien ja letztlich auf die Mieter umgelegt werden.

Urteil der Woche: Das Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht

Salto rückwärts ins Mittelalter? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus: das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches die Kündigung eines Chefarztes, der nach Scheidung von seiner ersten Frau die zweite heiratete, für unwirksam erklärt hat, wird aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht muss also in die zweite Runde und hierbei die Grundrechte der katholischen Kirche angemessen würdigen.

26.11.2014

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