Air Berlin: Sozialauswahl vor Ausspruch der Kündigungen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin erwarten in der nächsten Zeit ihre Kündigung. Für viele stellt sich die Frage, ob es Aussicht auf Erfolg hat, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Im Falle der Insolvenz greift nämlich grundsätzlich der Kündigungsgrund der betriebsbedingten Kündigung. Allerdings muss dann, wenn nicht alle Mitarbeiter entlassen werden, eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Das erscheint im Fall von Air Berlin nicht ausgeschlossen. Bei der Sozialauswahl können immer Fehler passieren, die die Kündigung angreifbar machen. Genauere Erklärungen und Tipps für betroffene Mitarbeiter im folgenden Video-Blog:

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