Freistellung des Arbeitnehmers für Gerichtstermin

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ob als Augenzeuge eines Unfalls oder bei einer Mietrechtsstreitigkeit: Wenn es zu einem Prozess kommt, kann es sein, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu einem Gerichtstermin müssen. Dafür müssen sie freigestellt werden.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freistellung für einen Gerichtstermin. Die staatsbürgerliche Pflicht geht der privatrechtlichen Pflicht zur Leistung der Arbeit vor. Urlaub müssen sie dafür nicht einreichen. Ob der Betreffende für den entgangenen Lohn Ausgleich von seinem Arbeitgeber erhält, ist aber eine andere Frage.

Wenn es ein persönliches Leistungshindernis gibt, etwa weil ich als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht erscheinen muss oder wenn in einer Zivilsache mein persönliches Erscheinen angeordnet ist, habe ich auf jeden Fall Anspruch auf Freistellung. Uneindeutig ist die Rechtslage, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist.

Bei der Frage nach der Vergütung gilt: Anspruch hat der Betreffende, wenn es in seinem Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen keine Regelung dazu gibt. Gesetzliche Grundlage ist § 616 BGB, wonach derjenige das Anrecht auf Vergütung nicht verliert, wenn er ohne eigenes Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird. Dieser Paragraf kann aber in Arbeits- oder Tarifverträgen auch ausgeschlossen werden. Dann habe ich keinen Anspruch auf Vergütung durch meinen Chef.

Mein komplettes Interview finden Sie auf www.focus.de.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999