Fristlose Kündigung wegen privaten Drogenkonsums

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Kann privater Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit eigentlich Grund für eine fristlose Kündigung sein? Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem etwas überraschend die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers bestätigt, der in seiner Freizeit Amphetamin und „Chrystal Meth“ eingenommen hatte und das obwohl während der Arbeit keine konkrete Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit mehr vorlag (6 AZR 471/15). Somit muss man also festhalten, dass auch der private Drogenkonsum eine Kündigung nach sich ziehen kann – zumindest dann, wenn die Wirkung später noch nachweisbar ist und es sich um einen Job handelt, bei dem ein erhöhtes Gefährdungspotential für Dritte besteht. Dazu das folgende aktuelle Video:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999