Laut Berichten des Bayrischen Rundfunks gab es bei der Betriebsratswahl von Geobra Brandstätter, dem Hersteller von Playmobil, Ärger bei der Betriebsratswahl. So soll auf die Wahl durch Überwachung gezielt Einfluss genommen worden sein. Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Dem Arbeitgeber ist es verboten, eine Betriebsratswahl zu behindern oder zu beeinflussen. Die Behinderung der Betriebsratswahl ist sogar strafbar. Auf der anderen Seite muss er sich auch darum kümmern, den Betriebsfrieden im Unternehmen zu wahren. Das kann mitunter durchaus schwierig werden. Was alle Beteiligten bei einer Betriebsratswahl zu beachten haben, erkläre ich im folgenden aktuellen Artikel auf anwalt.de:
Geobra Brandstätter: Betriebsratswahlen beim Hersteller von Playmobil