Geobra Brandstätter: Ärger um Betriebsratswahlen beim Hersteller von Playmobil

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Laut Berichten des Bayrischen Rundfunks gab es bei der Betriebsratswahl von Geobra Brandstätter, dem Hersteller von Playmobil, Ärger bei der Betriebsratswahl. So soll auf die Wahl durch Überwachung gezielt Einfluss genommen worden sein. Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Dem Arbeitgeber ist es verboten, eine Betriebsratswahl zu behindern oder zu beeinflussen. Die Behinderung der Betriebsratswahl ist sogar strafbar. Auf der anderen Seite muss er sich auch darum kümmern, den Betriebsfrieden im Unternehmen zu wahren. Das kann mitunter durchaus schwierig werden. Was alle Beteiligten bei einer Betriebsratswahl zu beachten haben, erkläre ich im folgenden aktuellen Artikel auf anwalt.de:

Geobra Brandstätter: Betriebsratswahlen beim Hersteller von Playmobil

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999