Leiharbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland weit verbreitet. Nun soll es zum 01.04.2017 eine Gesetzesänderung in dem Bereich geben, von denen die fast eine Million Leiharbeitnehmer betroffen sein werden. Zu den neuen Regelungen zählt eine Begrenzung der Dauer im Hinblick auf die Arbeitnehmerüberlassung sowie ein Anspruch von Leiharbeitnehmern auf „equal pay“. Doch können damit die Missbrauchsprobleme gelöst werden? Mehr zu der geplanten Gesetzesänderung und wie diese zu bewerten ist im folgenden aktuellen Beitrag auf anwalt.de:
Gesetzesänderung zur Leiharbeit – was ändert sich zum 01.04.2017?