Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler: Teil 1 unserer Serie – Einführung in die FIS Regeln

Stand: 1970/01/01 00:00:00

In allen EU-Ländern außer Dänemark gilt die Verordnung 834/2007 (Rom II). Teil 1 unserer Serie – Einführung in die FIS Regeln. In der Verordnung geht es darum bestimmte Verhaltensregeln, bezogen auf  den Ort und den Zeitpunkt des „haftungsbegründenden Ereignisses“  zu beachten, um die privatrechtliche Haftung geltend machen zu können, bzw. sich selber nicht einer Haftung auszusetzen. Das bedeutet, dass man sich als Teilnehmer z.B. auf Skipisten den Regeln entsprechend verhalten muss, um sich im Falle eines Unfalls nicht haftbar zu machen. Wenn man dann doch einen entstandenen Schaden erleidet und privatrechtlich geltend machen möchte, sollte man nachweisbar nicht gegen geltende Regeln verstoßen haben.

Regel Nr. 1

Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. In der Ausübung ihrer Tätigkeit sollten sich Snowboarder und Skifahrer umsichtig verhalten, so dass kein anderer Fahrer gefährdet oder geschädigt wird.

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