Mit Schimmel haben viele Mieter zu kämpfen. Aktuell ist wieder die Jahreszeit, zu der Schimmelpilz besonders häufig auftritt. Für Mieter gilt es hierbei besonders, möglichst keine eigenen Beiträge dazu zu leisten, dass dieser sich ausbreitet. Das bedeutet besonders, ordentlich zu lüften und zu heizen. Ist der Schimmel aber trotzdem einmal in der Wohnung, muss sofort der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Welche Ansprüche können Mieter dann geltend machen? Was ist dabei zu beachten? Im aktuellen Video-Blog geht es um die wichtigsten Hinweise für Mieter zum Thema Schimmelpilz:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.