Hinweise zur betriebsbedingten Kündigung für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die betriebsbedingte Kündigung zählt zu den häufigsten Kündigungen. Arbeitgeber haben es aber nicht einfach, eine solche Kündigung wirksam auszusprechen. Für Arbeitnehmer ergeben sich dadurch verschiedene Angriffsmöglichkeiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Zunächst muss tatsächlich ein anerkannter betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen, dessen Vorliegen der Arbeitgeber darüber hinaus auch beweisen können muss. Auch bei der Sozialauswahl sowie der Betriebsratsanhörung können häufig Fehler passieren. Die wichtigsten Hinweise für Arbeitnehmer habe ich im folgenden Beitrag zusammengefasst:

Hinweise zur betriebsbedingten Kündigung für Arbeitnehmer

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