Hitze im Büro in Bermudashorts überstehen, oder wenigstens mal die Hemdsärmel hochkrempeln?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Regelmäßig folgt der anfänglichen Freude über „sommerliche Temperaturen“ schnell ein großes Stöhnen unter einer „Hitzewelle“. Zu Letzterem neigen natürlich vor allem die Menschen, die am Arbeitsplatz hohen Temperaturen ausgesetzt sind und dabei auch noch den in der Firma üblichen Dresscode einhalten müssen.

Video am Ende des Beitrages.

Dresscode auch bei Hitze einhalten

Egal wie groß die Qual ist: Mitarbeiter dürfen den in der Firma üblichen Kleidungsstil nicht ohne weiteres verletzen. Es ist also dringend davor zu warnen, in konservativen Unternehmen wie Banken und Versicherungen Hitze bedingt in legerer Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen. Umgekehrt sind die Unternehmen verpflichtet, Schutzvorkehrungen gegen übermäßige Hitze am Arbeitsplatz zu treffen. Nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, insoweit geeignete Schutzvorkehrungen vorzunehmen. Daraus folgen jedoch weder großartige Sanktionsmöglichkeiten noch die Berechtigung des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei 30° im Büro Badelatschen anzuziehen.

Soweit der Arbeitgeber eine Lockerung des Kleidungsstils ausdrücklich gestattet hat, kann man dem konservativ folgen. D.h., man sollte niemals derjenige sein, der am freizügigsten durch das Büro läuft.

Wenn der Arbeitgeber gewisse Lockerungen einfach schweigend geduldet, sollte man eher vorsichtig sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine ausdrückliche Nachfrage.

Spätestens wenn der Vorgesetzte einen zur Herstellung der Anzugsordnung auffordert, sollte dem unbedingt Folge geleistet werden. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung, im Wiederholungsfall in Extremfällen sogar eine Kündigung.

Nach meiner Erfahrung sind derartige scheinbar nichtige Auseinandersetzungen in der Praxis oft Ursache für eine Entfremdung zwischen Arbeitgeber/Vorgesetzten und Arbeitnehmer. Wer seinen Arbeitsplatz liebt oder dringend braucht, sollte daher vorsichtig sein.

Keine Selbstbeurlaubung wegen Hitze

Auch wenn die Temperatur noch so hoch ist, darf der Arbeitnehmer sich nicht hitzefrei nehmen. Derartige Selbstbeurlaubungen können eine (fristlose) Kündigung nach sich ziehen.

Bei gesundheitlichen Problemen zum Arzt

Wer aufgrund der Hitze gesundheitliche Probleme bekommt, sollte ein Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen.

Schwangere und stillende Mütter

Schwangere und stillende Mütter sollten sich im Falle übermäßiger Hitze am Arbeitsplatz ein ärztliches Attest besorgen, dass eine bestimmte Raumtemperatur fordert. Kann der Arbeitgeber diese nicht einhalten, besteht ein Anspruch auf Beschäftigung an einem kühleren Ort und wenn auch dies nicht möglich ist, ein Anspruch auf Freistellung. Den Unternehmen ist im eigenen Interesse zu raten, für vertragsgemäße Arbeitsbedingungen zu sorgen. Andernfalls leidet die Arbeitsqualität, bzw. der Krankenstand steigt.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, falls Ihnen die Temperaturen im Betrieb für Sie zu hoch sind. Es ist besser, wenn Ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden, als dass Ihre Arbeitsqualität leidet und Sie dadurch eine Abmahnung riskieren. Falls es Ihnen mit der im Betrieb üblichen Kleidung zu heiß wird, sprechen Sie das Problem lieber an, bevor Sie sich für eine legere Kleidung entscheiden. Einfache Maßnahmen, wie das Anbringen eines Ventilators, können schon viel helfen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Das einheitliche Auftreten der Belegschaft können Sie durch Betriebsvereinbarung oder durch konkrete Arbeitsanweisung regeln. Hierbei müssen Sie das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter berücksichtigen. Es ist jedenfalls in bestimmten Branchen erlaubt, den Mitarbeitern vorzuschreiben, dass sie dunkle, konservative Kleidung zu tragen haben. Sie können diese Kleiderordnung dann auch in „heißen Zeiten“ durchsetzen. Nichtsdestotrotz sind gerade solche Fragen entscheidend für das Betriebsklima. Zumindest die Mehrheit Ihrer Mitarbeiter sollte Ihre Anordnungen daher auch nachvollziehen können. Beachten Sie den Gleichheitsgrundsatz im Arbeitsrecht: wenn Sie einzelnen Mitarbeitern Ausnahmen gestatten, können auch andere Mitarbeiter Ansprüche erwerben.

Hitze im Büro in Bermudashorts überstehen, oder wenigstens mal die Hemdsärmel hochkrempeln? Also im Zweifel: Lieber nicht!

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