Knackpunkt beim Thema Mietminderung ist immer die Frage der Höhe. In welchem Umfang dürfen Mieter eigentlich mindern? Im Gesetz finden sich dazu kaum Anhaltspunkte. Nirgendwo ist geregelt, bei welchem Mangel eine Minderung in welcher Höhe angemessen ist. In der Praxis wird die Höhe letztlich von Richtern geschätzt. Dabei orientieren sie sich z.B. daran, in welchem Umfang die Wohnung von dem Mangel betroffen ist und wie intensiv die Beeinträchtigung ist. Was bedeutet das wiederum für Mieter, die von ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen wollen? Dazu Tipps von mir im aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.