Im Sat1 Frühstücksfernsehen zum Tugce-Prozess

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Heute fiel das Urteil im Tugce-Prozess und die Emotionen sind zuvor mächtig hochgekocht. Dazu hat die mediale Berichterstattung der letzten Monate massiv beigetragen. Nicht ganz einfach für mich in solch einer aufgeheizten Debatte live im Fernsehen den Rechtsstaat zu verteidigen. Aber so ist es nun mal: Der Täter wird vermutlich nach Jugendstrafrecht betraft und das ist in diesem Fall auch völlig korrekt. Sowohl der gerade 18jährige Täter, als auch die Tat (Körperverletzungsdelikte sind jugendtypische Taten), das Tatverhalten und die übrigen Umstände der Tat lassen eine andere Beurteilung kaum zu. Im Vordergrund der Sanktion werden der Erziehungsgedanke und die Resozialisierung des Täters stehen. Alles andere wäre auch nicht im Sinne unserer Gesellschaft. 18jähre, die für die nächsten 5 Jahre im Knast sozialisiert werden, werden mit großer Sicherheit lebenslang mit dem Strafrecht in Kontakt bleiben. Mehr dazu im nachfolgenden Video (vor der Urteilsverkündigung):

Hier das Gespräch beim Frühstücksfernsehen im Video:

Tugce-Prozess: Rechtsanwalt Bredereck beim SAT.1 Frückstücksfernsehen from Rechtsanwalt Alexander Bredereck on Vimeo.

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