Instandsetzungspflicht des Vermieters: Mangel oder auch Mangelursache?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az.: 9 C 476/15) lässt aufhorchen. Das Gericht hat im Falle eines Streits zwischen Mieter und Vermieter über die Instandsetzung eines feuchten Kellers entschieden, dass der Vermieter nur die Beseitigung eines Mangels an sich, nicht jedoch der Mangelursache schuldet. Das Thema ist durchaus umstritten und dreht sich um die Frage, was man eigentlich konkret als mietrechtlichen Mangel ansieht. Wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Dazu genauer im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Instandsetzungspflicht des Vermieters: Mangel oder auch Mangelursache?

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