Ryanair ist bekannt für seine günstigen Preise, aber steht auch schon seit längerem in der Kritik für die Arbeitsbedingungen. Ein Flugbegleiter hat sich und seine Kollegen nun sogar als moderne Sklaven bezeichnet und seinem Ärger über das Unternehmen öffentlich ordentlich Luft gemacht. In der Folge gab es die Kündigung von Ryanair und nun die Frage, ob diese zulässig ist. Zu dem Fall habe ich im Inforadio ein Interview gegeben. Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber bei öffentlicher Kritik des Arbeitnehmers kündigen? Wie steht es um den Schutz von sog. Whistleblowern in Deutschland? Dazu noch genauer auch im folgenden Video-Blog:
Interview im Inforadio zu Ryanair: Kündigung eines Flugbegleiters nach öffentlicher Kritik