Befristete Arbeitsverträge sind Zeitverträge. Sie enden grundsätzlich zu dem Termin, der im Vertrag vereinbart ist. Ein Recht zur Kündigung besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb auch grundsätzlich nur dann, wenn sie ein solches vertraglich vereinbart haben. Entsprechende Klauseln werden deshalb in vielen befristeten Arbeitsverträgen in der Praxis zu finden sein. Sieht der Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vor, müssen allerdings für eine wirksame Kündigung immer noch die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden (insbesondere bei Kündigungsschutz nach dem KSchG). Genaueres zu dem Thema im folgenden Artikel sowie im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander