Ab November sollen Arbeitnehmer:innen, die in Quarantäne kommen, hierfür keine Entschädigung mehr erhalten, sofern sie nicht geimpft sind. Hier trägt die Politik erneut ein gesellschaftliches Problem in die Arbeitswelt und zerrüttet dadurch teils unbelastete Arbeitsverhältnisse. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber:innen kein allgemeines Fragerecht in Bezug auf den Impfstatus haben. Insofern können sie überhaupt nicht wissen, ob ihre Arbeitnehmer:innen geimpft sind oder nicht. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20210922_1930/keine-lohnfortzahlung-fuer-ungeimpfte-im-quarantaene-fall.html?fbclid=IwAR0f8yyEv57J247Vo1TzQ8NnfR5QgFEEsI2lTz0JRkl2_uJPpIDhIwIEagA
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander