Von Kindern verursachter Lärm wird von den Gerichten als sozialadäquat eingestuft. Der Vermieter kann deshalb in aller Regel keine Kündigung auf den Kinderlärm stützen. Auch andere Mieter sind nicht berechtigt, wegen des Kinderlärm dem Vermieter gegenüber die Miete zu mindern. Eine Ausnahme kann dan bestehen, wenn Eltern ihre Kinder bewusst dazu anstacheln, laut zu sein, um so z.B. Nachbarn, mit denen man sich im Streit befindet, zu ärgern. In einem solchen Fall wäre eine Kündigung wohl gerechtfertigt – vorausgesetzt man kann das Anstiften auch beweisen. Hier ein Video von mir anlässlich verschiedener Nachfragen zum Thema Kündigung wegen Kinderlärms:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.