Kinderlärm in der Regel kein Grund für Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia#

Von Kindern verursachter Lärm wird von den Gerichten als sozialadäquat eingestuft. Der Vermieter kann deshalb in aller Regel keine Kündigung auf den Kinderlärm stützen. Auch andere Mieter sind nicht berechtigt, wegen des Kinderlärm dem Vermieter gegenüber die Miete zu mindern. Eine Ausnahme kann dan bestehen, wenn Eltern ihre Kinder bewusst dazu anstacheln, laut zu sein, um so z.B. Nachbarn, mit denen man sich im Streit befindet, zu ärgern. In einem solchen Fall wäre eine Kündigung wohl gerechtfertigt – vorausgesetzt man kann das Anstiften auch beweisen. Hier ein Video von mir anlässlich verschiedener Nachfragen zum Thema Kündigung wegen Kinderlärms:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999