Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung schon bei Androhung einer Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ich rate Arbeitnehmern immer, sich auch schon dann rechtlich beraten zu lassen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung androht. Wenn man nicht wartet bis die Kündigung erst einmal ausgesprochen ist, gewinnt man vielfach wertvolle Zeit, um sich schon einmal entsprechend vorzubereiten und eine Taktik für das weitere Verfahren zurechtzulegen. Das wirft wiederum für Mandanten die wichtige Frage auf, ob auch zu diesem Zeitpunkt schon ein Versicherungsfall vorliegt, sodass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die rechtliche Beratung übernimmt. Um es kurz zu machen: ja, auch bei der Androhung der Kündigung (ggf. in Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages) muss es Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung geben. Genaueres im folgenden Video-Blog:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999