Krank im Urlaub – Was nun?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn sie während ihres Urlaubs krank werden? Ein Beitrag von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen.

Während des Sommers und insbesondere zur Ferienzeit nehmen die meisten Arbeitgeber gerne ein paar Tage Urlaub. Ob bei der Reise mit der Familie in den Süden, beim Entspannen auf dem heimischen Balkon oder beim Kurzurlaub an der Ostsee – vor einer plötzlichen Erkrankung ist man auch während des Urlaubs nicht geschützt. Wenn man allerdings schnell handelt, sind „kranke“ Urlaubstage nicht zwingend verschenkt.

Der beim Arbeitgeber beantragte und bewilligte Urlaub soll grundsätzlich der Erholung dienen. Sollte man allerdings während des Urlaubs erkranken ist diesem Zweck nicht Genüge getan. Daher regelt § 9 Bundesurlaubsgesetz:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

In der Praxis bedeutet das, dass Krankheitstage während des Urlaubs wieder gutgeschrieben werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man einen Arzt aufsucht und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Der Arbeitgeber sollte dann schnellstmöglich informiert werden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zum Beispiel per Fax weitergereicht werden, um die für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erkrankten Urlaubstage „zurück“ zu bekommen, oder wie es im Gesetz steht, nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen.

Was ist, wenn ich im Ausland erkranke?

Falls Sie im Ausland erkranken, sollten Sie auch dort einen Arzt aufsuchen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte allerdings auf Deutsch oder wenigstens auf Englisch ausgestellt werden, den Zeitraum der Erkrankung, das Datum der Untersuchung und die Adresse und Unterschrift des Arztes erkennen lassen. Ihr Reiseveranstalter sowie das dortige Hotelpersonal hilft Ihnen dabei, den nächstgelegenen deutsch- oder englischsprachigen Arzt zu finden.

Darf ich verreisen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich schließen sich eine Krankschreibung und eine Urlaubsreise nicht gegenseitig aus. Sollten Sie also vor dem Urlaubsantritt erkranken und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhalten, können Sie durchaus in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der geplante Urlaub der Genesung nicht schadet. Erlaubt also die Art und Schwere der Erkrankung einen Urlaubsantritt, können Sie sowohl in den Urlaub fahren, als auch den Zeitraum, in dem Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, später wieder als Urlaubstage zurück erhalten. Dass es keine Bedenken bezüglich des Urlaubs gibt, sollten Sie sich allerdings vorher von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen lassen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Wenn Sie während Ihres Erholungsurlaubs erkranken, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen und sich ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausstellen lassen. Informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber und sorgen Sie dafür, dass die AU unverzüglich zu Ihrem Arbeitgeber gelangt. Dann bekommen Sie diese Urlaubstage auch wieder zurück. Hängen Sie die erkrankten Urlaubstage aber nicht ohne Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eigenständig an den Urlaub hinten ran.

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