Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitnehmer können grundsätzlich aufgrund einer Krankheit vom Arbeitgeber gekündigt werden. Greift Kündigungsschutz zu ihren Gunsten, können sie dann in der Folge im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Wirksamkeit einer solchen krankheitsbedingten Kündigung überprüfen lassen. Die Prüfung, die Arbeitsgerichte dann vornehmen, ist relativ komplex und erfolgt in vier Stufen:

1. negative Gesundheitsprognose2. erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers
3. Verhältnismäßigkeit
4. Interessenabwägung

In den folgenden drei Artikeln habe ich die einzelnen Prüfungsstufen im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündgung wegen einer Erkrankung einmal genauer erläutert:

Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (1. Teil)
Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (2. Teil)
Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (3. Teil)

 

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999