Arbeitnehmer speichern zu Hauf täglich unternehmensbezogene Daten auf privaten Geräten. Das ist oftmals auch gar kein Problem, weil es zur Tätigkeit des Arbeitnehmers dazugehört und dementsprechend auch vom Arbeitgeber erlaubt ist. Doch das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die unbefugte Speicherung von Unternehmensdaten Grund für eine Kündigung darstellen kann. Problematisch wird es immer dann, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit ausbricht und dann der Arbeitnehmer nämlich das Einverständnis des Arbeitgebers zur Speicherung beweisen muss. Das ist oftmals sehr schwierig. Deshalb: sich das Einverständnis des Vorgesetzten immer schriftlich geben lassen, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Zu den Hintergründen im folgenden Artikel:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander