Öffentliche Äußerungen über den Arbeitgeber sind riskant und Arbeitnehmer sollten daher besser davon absehen. Das ist manchmal gar nicht so einfach, vor allem wenn man gestresst ist und in Rage gerät. In solchen Fällen droht aber unter Umständen eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. So in dem Fall eines Busfahrers, der nach dem Streit mit einem Kollegen seine Fahrt unterbrach, die Polizei rief und sich öffentlich über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen bei einem Arbeitgeber beklagte. Die darauf gestützte fristlose Kündigung des Arbeitgebers hielt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für wirksam. Vor öffentlichen Beschwerden über den Arbeitgeber ist daher zu warnen. Hier mein aktueller Artikel zu dem beschriebenen Urteil:
Kündigung: Busfahrer klagte über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen