Gerade in Berlin ist das Thema der Untervermietung von Zimmern oder Wohnungen über Internetportale wie Airbnb ein relevantes Thema. Wichtig sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist dabei natürlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Untervermietung Grund für eine Kündigung sein kann. Vermieter, die ohnehin darauf lauern, den Mieter aus der Wohnung zu kriegen, werden einen Fall der unberechtigten Untervermietung natürlich gerne zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Umstritten ist aber die Frage, ob der Mieter vor eine Kündigung zunächst einmal abgemahnt werden muss oder nicht. Dazu gibt es unterschiedliche Urteile. Zu der Problematik im folgenden Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.