Vermieter, denen der Mieter unberechtigterweise den Zutritt zur Wohnung verwehrt, sind zu einer fristlosen bzw. ordentlichen Kündigung berechtigt. Das hat unlängst der BUndesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter den Mieter zuvor auf Duldung des Zutritts verklagt. Im Einzelfall ist dann aber jeweils zu prüfen, ob der Vermieter tatsächlich ein Zutrittsrecht hatte oder dieses nicht missbräuchlich ausgeübt hat. Im folgenden Beitrag gehe ich auf die Schritte ein, die Vermieter vornehmen müssen, um einem Mieter wirksam auf Grundlage einer unberechtigten Zutrittsverweigerung kündigen zu können:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander