Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung von Prozesskosten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wenn Mieter die Miete nicht (pünktlich) zahlen, müssen Sie mit einer Kündigung des Vermieters rechnen. Klar ist, dass sowohl die Nichtzahlung von Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlungen oder der Kaution bei entsprechender Höhe des Rückstandes eine Kündigung rechtfertigen kann. Das gilt auch wenn die Zahlungen nach Abmahnungen wiederholt verspätet erfolgen. Problematischer ist die Frage bei anderen Forderungen. Im Video beschäftige mich mit der Frage, ob eine Kündigung auch auf Rückstände mit der Erstattung von Prozesskosten aus einem verloren gegangenen Verfahren gegen den Vermieter gestützt kann? In der Regel wird dies eher nicht möglich sein.

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