Ein interessantes aktuelles Urteil im Mietrecht kommt vom Landgericht Dresden (Urteil vom 21.12.2016 – 4 S 304/16). Es ging dabei um die Frage, ob der Vermieter wegen mehrerer ehrverletzender und verleumderischer Strafanzeigen des Mieters gegen ihn das Mietverhältnis fristlos kündigen darf. Dies hat das LG – meiner Ansicht nach zu Recht – bejaht. In solchen Fällen ist demnach also keine vorherige Abmahnung des Vermieters erforderlich. Das Gericht hat aber auch gesagt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Vermieters in diesem Zusammenhang ausscheidet. Dazu ausführlich im folgenden Video-Blog und im Artikel auf unserer Homepage zum Mietrecht:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.