Kündigung vom Vermieter erhalten – Tipps für Mieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Eine Kündigung des Vermieters alleine ist noch kein Grund zur Panik für Mieter. Eine Räumung der Wohnung ist nur möglich nach vorherigem Räumungsprozess, den der Vermieter gewinnen muss. Bleibt der Mieter also in der Wohnung, muss ihn der Vermieter zunächst auf Räumung verklagen. Im Rahmen dieses Prozesses wird dann die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Versucht der Vermieter, sich ohne Räumungstitel Zugang zur Wohnung zu verschaffen, können und sollten Mieter die Polizei alarmieren. Trotzdem sollte man als Mieter bei einer Kündigung und erst recht bei einer Räumungsklage nicht untätig bleiben. Es laufen nämlich unter Umständen wichtige Fristen, um auf die Kündigung zu reagieren. Im folgenden Artikel habe ich die wichtigsten Tipps für Mieter zusammengefasst:

Kündigung vom Vermieter erhalten – Tipps für Mieter

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