Kündigung wegen Äußerungen über Arbeitgeber – Vorsicht Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Wenn man sich über den Arbeitgeber aufregt, ist eine spontane verärgerte Äußerung schnell gemacht oder ein Post auf Facebook veröffentlicht. Manchmal zieht sich auch ein Streit mit dem Arbeitgeber über längere Zeit hin, bis der Arbeitnehmer irgendwann einmal die Nerven verliert und öffentlich seinen Unmut äußert. Solche Äußerungen sind für den Bestand des Arbeitsverhältnisses sehr gefährlich. Arbeitgeber, die wegen negativer Äußerungen des Arbeitnehmers in der Öffentlichkeit oder einer Beleidigung eine Kündigung aussprechen, haben damit vor den Arbeitsgerichten gute Aussicht auf Erfolg. Bei einem beleidigenden Facebook-Eintrag ist zudem der Nachweis auch einfach. Als Arbeitnehmer sollte man sich hier also möglichst zurückhalten. Meine Tipps zu dem Thema gibt es hier zum Nachlesen:

Kündigung wegen Äußerungen über Arbeitgeber – Vorsicht Arbeitnehmer

 

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