Kündigung wegen einer Straftat im privaten Bereich

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Dass Straftaten des Arbeitnehmers, die unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber oder auch Kollegen bzw. zu deren Nachteil verübt werden, eine Kündigung rechtfertigen, habe ich schon an verschiedener Stelle in Beiträgen erläutert. Wie aber sieht es mit „privaten Straftaten“ aus? Damit meine ich solche, die eben nicht in dem beschriebenen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Das können z.B. Beleidigungen des Arbeitnehmers in Posts auf Facebook sein. Es stellt sich dann immer die Frage, inwiefern sich ein Bezug zum Arbeitsverhältnis herstellen lässt. Je nach dem ob das der Fall ist, kann der Arbeitgeber dann ggf. auch auf solche Straftaten eine Kündigung zu stützen. Eine genauere Erklärung gibt es im folgenden Video-Blog:

Kündigung wegen einer Straftat im privaten Bereich

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