Wie gut Arbeitnehmer vor einer krankheitsbedingten Kündigung geschützt sind, ist von verschiedenen Punkten abhängig. Wer in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt ist oder noch nicht ein halbes Jahr für den Arbeitgeber arbeitet, hat keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG und ist daher relativ ungeschützt. Wenn der Kündigungsschutz allerdings greift, haben Arbeitnehmer gute Chancen, sich gegen eine Kündigung wegen einer Erkrankung zur Wehr zu setzen. Die Anforderungen, die der Arbeitgeber dann erfüllen muss, sind nämlich hoch. Eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wird sich hier in der Regel auszahlen. Was es genau im Hinblick auf die Kündigung wegen einer Krankheit zu beachten gilt, habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander