In der Praxis ist es ja üblich, wenn nicht sogar erforderlich, dass Arbeitnehmer dienstliche Daten auf privaten Medien speichern (USB-Stick, eigenes Handy, Laptop etc.). Dabei kommt es in der Regel nicht zu Problemen, der Arbeitgeber wird über das Engagement des Arbeitnehmers meistens erfreut sein. Es kann aber durchaus heikel werden. Oftmals sind nämlich die privaten Geräte nicht so gut gegen Angriffe Dritter geschützt wie die Firmengeräte. In letzter Zeit konnte man immer wieder Meldungen verfolgen, wonach Hacker den Zugriff auf Unternehmensdaten erlangt und diese dann vernichtet, gesperrt oder zurückgehalten haben, um Geld zu kassieren. Wenn der Arbeitnehmer so etwas verursacht, kann das durchaus Grund für eine Abmahnung, in Wiederholungsfällen gar eine Kündigung sein. Genaueres im folgenden Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander