Arbeitnehmer, die im Zusammenwirken mit ihren Vorgesetzten den Staat betrügen, müssen neben allen anderen Nachteilen auch noch mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, wenn jedenfalls die oberste Führungsebene hiervon nichts weiß. Ein aus meiner Sicht etwas fragwürdiges Urteil des Arbeitsgerichts Kiel bespreche ich im nachfolgenden Videoblog.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, befasst sich in diesem Video-Blog mit einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 07. Januar 2014. Nach der Pressemitteilung kündigte ein Geschäftsführer eine Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise ordentlich. Grund für die Kündigung ist die Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmerin über zwei zusätzliche auf geringfügiger Basis beschäftigter Mitarbeiterinnen, die offenbar selbst nicht beschäftigt waren, aber das Arbeitsentgelt an die Objektleiterin auszahlten.