Über den geplanten Stellenabbau bei Gigaset hatte ich schon wiederholt berichtet. Für den Fall, dass Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, gibt es einige wichtige Hinweise, die zu beachten sind. Es empfiehlt sich fast immer, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dafür muss eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden. Wird dann mit dem Arbeitgeber verhandelt, gibt es neben dem Thema der Abfindung weitere wichtige Aspekte, die geregelt werden sollten. Dazu Genaueres im folgenden aktuellen Beitrag:

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb