Wie gut Arbeitnehmer vor einer Kündigung des Arbeitgebers nach einer Krankheit geschützt sind, ist davon abhängig, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Im Kleinbetrieb ist das nicht der Fall, der Arbeitgeber kann daher ohne Kündigungrund auch während einer Krankheit grundsätzlich kündigen. Eine Ausnahme kann vorliegen etwa bei einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers oder einem Fall von unzulässiger Diskriminierung. Greift dagegen das Kündigungsschutzgesetz (mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb) sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung deutlich höher. Was es für Arbeitnehmer zu beachten gilt, wenn sie nach einer Krankheit eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten, habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander