Kündigungsschutz von freien Mitarbeitern?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Bei freien Mitarbeitern finden sich Regelungen zu den Kündigungsfristen in der Regel in den entsprechneden Verträgen. Kündigungsschutz besteht aber hier nur hinsichtlich der einzuhaltenden Frist und ist daher für freie Mitarbeiter oftmals wenig interessant. Weitergehender Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann sich aber ergeben, wenn Scheinselbstständigkeit vorliegt und der freie Mitarbeiter eigentlich ein Arbeitnehmer ist. Anhaltspunkte dafür lassen sich mitunter im Vertrag finden oder können sich aus der tatsächlichen Durchführungen desselben ergeben. Genauere Hinweise zur Abgrenzung gebe ich im folgenden Beitrag:

Kündigungsschutz von freien Mitarbeitern?

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