Kündigungsschutzverfahren – Arbeitgeber droht mit Rücknahme der Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, berate ich sie zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und gehe dann ggf. mit ihnen gegen die Kündigung vor. Die meisten Arbeitnehmer haben kein Interesse mehr daran, weiter für den Arbeitgeber tätig zu werden, der sie gekündigt hat. Sie wollen aber zumindest noch an eine hohe Abfindung kommen. Immer wieder drohen Arbeitgeber dann aber damit, dass sie die Kündigung noch vor dem Prozess wieder zurücknehmen, sodass der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit erscheinen müsste. Was ist von solchen Ankündigungen zu halten? Wie sollten Arbeitnehmer in dieser Situation reagieren? Darum geht es im folgenden Video-Blog und im verlinkten Artikel:

Kündigungsschutzverfahren – Arbeitgeber droht mit Rücknahme der Kündigung

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