Ladung zur Anhörung im polizeilichen Ermittlungsverfahren

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Es geht schneller als man denkt: Plötzlich flattert eine Vorladung zur Anhörung in einem Ermittlungsverfahren ins Haus. Soll man hingehen? Auf gar keinen Fall! Tipps für das richtige Verhalten gebe ich im Rahmen einer kleinen Serie zum Strafrecht. Heute Teil 2: Ladung zur Anhörung im polizeilichen Ermittlungsverfahren. Dazu das folgende Video.

Hier geht es zum 1. Teil: Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

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