Grundsätzlich kann Lärmbelästigung einen Vermieter zu einer Kündigung berechtigen. Geht es um Kinderlärm, sind Mieter aber – zu Recht – gut geschützt. Man wird ihnen in aller Regel nicht vorwerfen können, dass sie den Lärm ihrer Kinder zu verschulden haben. Das gilt auch dann, wenn die Mieter ihren Kindern erlauben, länger aufzubleiben, und die dann auch während der Nachtruhe laut werden. Eltern steht es zu, ihre eigenen Vorstellungen bei der Erziehung umzusetzen. Wenn der Vermieter eine Kündigung auf den Lärm der Kinder eines Mieters stützt, hat dieser also beste Möglichkeiten, die Kündigung anzugreifen. Es besteht kein Grund hier unruhig zu werden und auszuziehen. Ausführliche Tipps gibt es im folgenden aktuellen Beitrag auf anwalt.de und im Video:
Mietrecht
Kleinreparaturklausel – Wann müssen Mieter für Instandsetzung zahlen?
In den allermeisten Mietverträgen finden sich sog. Kleinreparaturklauseln, nach denen der Mieter für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen selbst aufkommen soll. Vermieter möchten