Das Thema Lärmbelästigung gehört zu den absoluten Dauerbrennern im Mietrecht. Auch der BGH hatte sich damit schon wiederholt zu beschäftigen. Nun hat er in einem aktuellen Beschluss (BGH, Beschluss vom 22.08.2017 – VIII ZR 226/16) insbesondere zur Frage Stellung bezogen, ob bzw. wann Mieter ein Lärmprotokoll vorlegen müssen, wenn sie Ansprüche aufgrund von Lärmbelästigung geltend machen wollen. Ebenso ging es darum, wann die Grenzen der zumutbaren Beeinträchtigung durch Lärm (hier: Kinderlärm) überschritten sein können. Zu der Entscheidung genauer im folgenden Artikel sowie im aktuellen Video-Blog auf YouTube:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.