Mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund des Alters – Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ältere Arbeitnehmer müssen sich meistens keine Sorgen machen, wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund des Alters ihren Job zu verlieren. Bei einem Betrieb mit regelmäßig mehr als zehn beschäftigten Mitarbeitern greift Kündigungsschutz, auf das fortgeschrittene Alter können keine Kündigungen gestützt werden. Auch bei mangelnder Leistungsfähigkeit hat es der Arbeitgeber mit einer Kündigung schwer, da er sowohl die durchschnittlich zu erwartende Leistung als auch die Minderleistung des Arbeitnehmers darlegen muss – in der Praxis alles andere als einfach. Schließlich werden auch an eine krankheitsbedingte Kündigung hohe Anforderungen von der Rechtsprechung gestellt. Zumindest in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern besteht daher wenig Grund zur Sorge für Arbeitnehmer. Genaueres im folgenden Artikel:

Mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund des Alters – Kündigung kaum zu befürchten

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