Mietaufhebungsvereinbarung – Wer trägt die Kosten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Bredereck – Fachanwalt für Mietrecht

Wenn Mieter und Vermieter sich einvernehmlich darauf verständigen, das Mietverhältnis zu beenden, können sie eine sog. Mietaufhebungsvereinbarung abschließen. Dabei empfiehlt es sich in der Regel, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dann stellt sich die Frage, wer die dadurch anfallenden Kosten zu tragen hat. Grundsätzlich gilt hier, dass jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss. Wer also einen Anwalt beauftragt, muss dafür auch die Kosten übernehmen. Es steht aber den Parteien frei, eine davon abweichende Regelung bezüglich der Kosten in die Vereinbarung mit aufzunehmen oder zusätzlich eine Vereinbarung zu treffen. Alle weiteren Hinweise im folgenden Video-Blog:

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