Mieter verweigert Vermieter Zutritt zur Wohnung – Kündigung wirksam

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 15. April 2015 – VIII ZR 281/13 – verlauten lassen, dass der Vermieter zu einer fristlosen wie ordentlichen Kündigung des Mieters berechtigt ist, wenn letzterer ihm unberechtigterweise den Zutritt zur Wohnung verweigert. In dem zugrund liegenden Fall wollte der Vemieter Baumaßnahmen in der Wohnung des Mieters durchführen. Mieter müssen daher in Zukunft genau überlegen, ob sie wirklich riskieren wollen, den Vermieter nicht in die Wohnung zu lassen. Das Urteil könnte dazu führen, dass Mieter auch vor einer berechtigten Zutrittsverweigerung zurückschrecken aus Angst vor einer Kündigung. Was Mietern und Vermietern angesichts dieser Entscheidung zu raten ist, habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:

Mieter verweigert Vermieter Zutritt zur Wohnung – Kündigung wirksam

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