Ein interessantes aktuelles Urteil zum Thema Mietminderung kommt vom Landgericht Essen vom 21.7.2016. Folgender Fall: Der Mieter hatte wegen einer defekten Telefonteilung von der Telekom die Reparatur verlangt. Als diese nun die Reparatur durchführen wollte, verweigerte dies der Vermieter und verhinderte die Arbeiten. Der Mieter hatte dann daraufhin die Miete um zehn Prozent gemindert – zu Recht, wie nun das Landgericht Essen entschieden hat. Der Mieter könne zwar vom Vermieter selbst die Reparatur nicht verlangen, wohl aber dessen Mitwirkung bei der Reparatur durch den Telekommunikationsanbieter. Der Gebrauch von Telefon bzw. Internet wurde dabei, zu Recht wie ich finde, als essentiell für die Nutzung der Wohnung angesehen. Ist dieser nicht möglich, stellt das also einen Mangel an der Mietsache dar. Zur Entscheidung der folgende Video-Blog von mir:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander