Geht man bei der Berechnung der Mietminderung von der Nettomiete (Kaltmiete) oder von der Bruttomiete (Warmmiete) aus? Je nachdem, ist die Mietminderung deutlich höher. Der Bundesgerichtshof hat insofern eine eindeutige Ansicht: Die dem Mieter günstigerer Bruttowarmmiete ist bei der Berechnung der Mietminderung zugrundezulegen. Warum bereitet das trotzdem in der Praxis regelmäßig Probleme? Dazu im nachstehenden Videoblog:

Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.