Ich habe bereits eine Reihe von Artikeln und Video-Blogs zum Thema der Kündigung von Arbeitnehmern wegen Diebstahls im Arbeitsrecht veröffentlicht. Nun hatte mich ein Zuschauer auf YouTube geragt, ob auch im Mietrecht eine solche Kündigung möglich wäre, wenn der Mieter also einen Diebstahl zulasten des Vermieters begeht. Zwar kann man die speziellen Regelungen, die im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachtlich sind, nicht einfach auf eine Kündigung des Mietverhältnisses übertragen, dennoch gibt es gewisse Parallelen zwischen Arbeitsrecht und Mietrecht und auch der Kündigung von Arbeitgebern bzw. Vermietern. Dazu mehr im folgenden Artikel sowie im Video:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.