Immer wieder streiten sich Mieter und Vermieter um die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt ist. Ein Klassiker unter den Minderungsgründen ist die Lärmbelästigung. Kommt es zum Prozess muss der Mieter diese dann hinreichend darlegen. Der BGH hat nun in einem aktuellen Urteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017 – VIII ZR 1/16) Stellung zum Umfang der erforderlichen Darlegung bezogen. Welche Anforderungen sind daran zu stellen? Ist ein Lärmprotokoll zwingend erforderlich? Was sollten Mieter in diesem Zusammenhang beachten? Dazu Antworten im folgenden aktuellen Beitrag und im Video-Blog:
Minderung wegen Lärms – Anforderungen an Darlegung des Mieters