Ich hatte vor längerer Zeit in einem Video-Blog mal den Rat gegeben, im Fall der Ankündigung unerwünschter Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter diesem den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Der Vermieter muss dann nämlich zunächst einmal auf Duldung des Zutritts klagen. Dieser Vorgehen ist allerdings in Ansehung eines aktuellen Urteils vom Bundesgerichtshof, über das ich auch bereits berichtet hatte, gefährlich geworden. Der BGH hate darin Vermietern die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung wegen einer unberechtigten Zutrittsverweigerung durch den Mieter zugebilligt. Zwar ging es dabei um dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen, trotzdem sollte man es als Mieter besser nicht darauf ankommen lassen, dass im Rahmen einer Räumungsklage über die Berechtigung der Zutrittsverweigerung entschieden wird und dann der Verlust der Wohnung droht. Alles Weitere im folgenden aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.