Zuletzt ging der Fall einer Lehrerin durch die Medien (Spiegelonline vom 27.6.2016), die von ihrem Arbeitgeber über mehrere Jahre überzahltes Gehalt in Höhe von 237.000 € erhalten hatte. Sie wurde wegen Betruges angeklagt und erklärte dann, sie habe den Fehler nicht bemerkt. Wegen Geringfügigkeit wird die Sache nun wohl eingestellt, wenn sie das überschüssige Arbeitsentgelt zurückzahlt. Der Fall wirft aber die Frage auf, ob Arbeitnehmer den Arbeitgeber in einem solchen Fall auf den Fehler hinweisen müssen. Was gilt, wenn der Arbeitnehmer selber gar nichts gemerkt hat? Droht eine Kündigung, wenn man den Arbeitgeber nicht informiert, obwohl man davon wusste? Und wann wird man strafrechtlich belangt? Im folgenden aktuellen Artikel gehe ich auf diese Fragen rund um das Thema des überzahlten Gehalts ein:
Müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt melden?