Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der für die Überprüfung von Krankschreibungen der Arbeitnehmer zuständig ist. Immer wieder fragen mich Arbeitnehmer, ob sie dort zur Begutachtung erscheinen sollen. Ich sehe keinen überzeugenden Grund, der dagegen spricht. Im Gegenteil: wer sich weigert, sorgt vielmehr dafür, dass die Glaubwürdigkeit seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beeinträchtigt wird. Wer tatsächlich nicht arbeiten kann, sollte dies deshalb, sofern der Gesundheitszustand es zulässt, möglichst auch so vom MDK bestätigen lassen. Alle Hinweise zu dem Thema im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander