Zu einer personenbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber dann greifen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er selbst keinen Einfluss hat, seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Am weitesten verbreitet ist in diesem Zusammenhang die krankheitsbedingte Kündigung. Doch auch wenn der Arbeitnehmer als Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliert oder eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Arbeitgeber haben es aber in der Praxis nicht einfach, eine solche personenbedingte Kündigung wirksam auszusprechen, da ihnen oftmals wesentliche Informationen, etwa zu den Krankheitsumständen des Arbeitnehmers fehlen. Wie Arbeitnehmer daher am besten gegen eine entsprechende Kündigung vorgehen können, erkläre ich im folgenden Beitrag:

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
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